Beschulung vom 22.Februar bis 07.März 2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
die 6.Eindämmungsverordnung ist nun vom 12.Februar bis aller Voraussicht nach zum 07.März gültig,
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Für unsere Schulform ändert sich in diesem Zeitraum nichts. In der Eindämmungsverordnung heißt es daher weiterin:
„Vorerst bis 7. März werden die meisten Schülerinnen und Schüler weiter im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.
Ausnahmen:
Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden in Abstimmung mit der Schulleitung über den Schulbesuch. Die schulischen Hygienekonzepte sind dabei besonders zu berücksichtigen. Appell an die Eltern: Bitte behalten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause.“
Wir wünschen uns alle, dass die Entwicklung der Fallzahlen sowie der Impfungen so voranschreitet, dass wir zeitnah in diesem Schuljahr wieder in einen normalen Schulbetrieb wechseln können!
Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bei Fragen können Sie sich gern an Ihr Klassenteam oder an uns wenden!
Ihre Schulleitung